Rümpel Schmiede
Ratgeber/Versicherung

Entrümpelung und Versicherung: Wer zahlt bei Schäden?

Von Rümpel Schmiede TeamLesezeit: 7 Min.

Bei einer Entrümpelung können Schäden entstehen. Wer haftet? Welche Versicherung zahlt? Unser Ratgeber gibt Antworten auf alle wichtigen Fragen.

Betriebshaftpflicht der Entrümpelungsfirma

Pflichtversicherung für seriöse Anbieter, Deckung: meist 1-5 Mio. Euro, umfasst Personen- und Sachschäden, Transportschäden eingeschlossen, Versicherungsnachweis verlangen

Ihre Privathaftpflicht

Greift bei Selbstentrümpelung, Schäden an Mietsache abgedeckt, Helfer sollten versichert sein, Deckungssumme prüfen (mind. 5 Mio.), Selbstbeteiligung beachten

Gebäudeversicherung

Schäden am Gebäude, Treppenhaus-Beschädigungen, fest verbaute Gegenstände, Wasserschäden durch Entrümpelung, Vermieter informieren

Transportversicherung

Für wertvolle Gegenstände, während Transport und Lagerung, separate Police nötig, Wertgutachten erforderlich, Dokumentation wichtig

Schadenfall: So gehen Sie vor

1. Schaden sofort melden, 2. Fotos anfertigen, 3. Zeugen benennen, 4. Schriftliche Schadensmeldung, 5. Kostenvoranschlag einholen, 6. Nicht selbst reparieren

Professionelle Entrümpelung gewünscht?

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entrümpelung - schnell, zuverlässig und zum Festpreis.

Jetzt professionelle Hilfe sichern

Kostenlose Beratung • Festpreisgarantie • Deutschlandweit