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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Entrümpelungsdienste

Vor einer Entrümpelung stellen sich viele Fragen - hier stehen die Antworten. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, rufen Sie uns einfach an!

Nein. Viele unserer Auftraggeber wohnen weit entfernt vom Objekt, gerade bei Erbfällen. Wir brauchen einen Schlüssel und Ihre Anweisungen, was aufbewahrt werden soll. Auf Wunsch dokumentieren wir den Zustand vorher und nachher mit Fotos und stimmen die Übergabe direkt mit Vermieter oder Hausverwaltung ab.
Bei einer Entrümpelung bleibt die Wohnung bewohnt, es kommt nur heraus, was weg soll – etwa der Keller oder ein einzelner Raum. Bei einer Haushaltsauflösung wird der komplette Hausstand geräumt, weil die Wohnung übergeben oder verkauft wird. Für den Preis macht das den Unterschied beim Aufwand. Sagen Sie uns einfach, was am Ende passieren soll, die Einordnung übernehmen wir.
Wir. Unsere Betriebshaftpflicht deckt Schäden bis zwei Millionen Euro ab. Beim Tragen von Schränken durch enge Treppenhäuser kann etwas passieren – dafür gibt es die Versicherung. Melden Sie uns einen Schaden am besten noch am Räumungstag, dann lässt er sich unmittelbar aufnehmen.
Die werden nicht entsorgt. Unser Team legt Unterlagen, Fotoalben, Briefe, Ausweise und Schmuck zur Seite und übergibt sie Ihnen. Gerade bei Nachlässen taucht regelmäßig etwas auf, von dem die Familie gar nicht wusste, dass es existiert. Wenn Sie möchten, dass bestimmte Dinge besonders beachtet werden, sagen Sie es vorher – dann suchen wir gezielt danach.
Die Kosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und werden aus dem Nachlass beglichen. Reicht der Nachlass nicht aus, haften die Erben mit ihrem eigenen Vermögen, sofern sie das Erbe angenommen haben. Bei mehreren Erben tragen alle gemeinsam. Wir stellen die Rechnung so aus, dass sie sich innerhalb der Erbengemeinschaft aufteilen lässt.
Nein, warten Sie damit. Wer den Nachlass in Besitz nimmt und darüber verfügt, kann das als Annahme des Erbes gewertet werden. Die Frist zur Ausschlagung beträgt nach § 1944 BGB sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Klären Sie die Frage erst mit dem Nachlassgericht oder anwaltlich, bevor Sie einen Räumungsauftrag erteilen.
Wenn es sich um Ihren eigenen Haushalt handelt, ja. Nach § 35a EStG lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Materialkosten und Entsorgungsgebühren zählen nicht mit. Wichtig: Die Rechnung muss überwiesen werden, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Wir weisen den Arbeitsanteil getrennt aus.
Wenn vor dem Haus kein Platz für das Fahrzeug ist, beantragen wir die Halteverbotszone bei der Stadt und stellen die Schilder auf. Die Genehmigung braucht je nach Kommune einige Werktage Vorlauf – planen Sie das bei kurzfristigen Terminen mit ein. Die Gebühren sind je nach Stadt unterschiedlich und stehen im Angebot.
Auf Wunsch ja. Das ist mehr als eine Formalie: Als Abfallerzeuger bleiben Sie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in der Verantwortung, bis die ordnungsgemäße Entsorgung nachgewiesen ist. Wird Hausrat irgendwo illegal abgeladen und lässt sich zurückverfolgen, brauchen Sie den Beleg, wem Sie den Auftrag erteilt haben. Für Vermieter und Hausverwaltungen ist das Standard.
Nichts. Der Festpreis gilt. Das Risiko einer Fehleinschätzung liegt bei uns, nicht bei Ihnen – dafür sehen wir uns das Objekt vorher an. Ein Nachtrag kommt nur infrage, wenn hinter einer Wand oder unter dem Boden etwas auftaucht, das vorher niemand sehen konnte, etwa Asbest oder ein zugestellter Nebenraum, von dem niemand wusste. Das besprechen wir dann, bevor weitergearbeitet wird.
Ja, absolut! Die Anfrage, Beratung und auch die Vor-Ort-Besichtigung sind komplett kostenlos. Sie bleiben völlig unverbindlich und entscheiden erst nach unserem Angebot.
In dringenden Fällen können wir innerhalb von 48 Stunden beginnen. Normalerweise vereinbaren wir einen Termin innerhalb von 3-7 Tagen nach Ihrer Anfrage.
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Wir halten uns an die DSGVO und schützen Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff.
Ja, wir sind flexibel und arbeiten auch samstags. In Notfällen sind wir sogar sonntags für Sie da. Wochenendtermine sind ohne Aufpreis möglich.
Sie können bar, per Überweisung oder EC-Karte bezahlen. Die Zahlung erfolgt erst nach vollständiger Erledigung der Arbeiten zu Ihrer Zufriedenheit.
Unser Festpreis umfasst alle Arbeitsleistungen, die Entsorgungsgebühren, Fahrtkosten und die besenreine Übergabe. Es gibt keine versteckten Kosten.
Ja, verwertbare Gegenstände rechnen wir fair auf den Gesamtpreis an. Dies kann Ihre Kosten erheblich reduzieren. Die Bewertung erfolgt transparent vor Ort.
Messie-Entrümpelungen führen wir besonders diskret und respektvoll durch. Unser speziell geschultes Team arbeitet ohne Vorurteile und auf Wunsch auch außerhalb der regulären Zeiten.
Ja, die besenreine Übergabe ist bei uns Standard. Auf Wunsch führen wir auch eine gründliche Endreinigung durch, sodass die Räume sofort neu genutzt werden können.
Selbstverständlich! Wir sind vollumfänglich versichert. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung deckt eventuelle Schäden ab, die während der Arbeiten entstehen könnten.
Ja, wir sind für die fachgerechte Entsorgung aller Arten von Abfällen zertifiziert, einschließlich Farben, Chemikalien und Elektrogeräte. Die Entsorgung erfolgt umweltgerecht.
Eine normale Wohnungsentrümpelung dauert 1-2 Tage. Bei größeren Objekten oder Messie-Wohnungen kann es 3-5 Tage dauern. Den genauen Zeitrahmen teilen wir Ihnen nach der Besichtigung mit.

Noch Fragen?

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