Rümpel Schmiede
Ratgeber/Recht

Entrümpelung bei Vermieterwechsel: Pflichten & Rechte

Von Rümpel Schmiede TeamLesezeit: 7 Min.

Bei einem Vermieterwechsel oder Eigentümerwechsel gelten besondere Regelungen. Wir klären über Rechte und Pflichten auf.

Pflichten des Mieters

Wohnung besenrein übergeben, eigene Gegenstände entfernen, Schönheitsreparaturen (je nach Vertrag), Schlüsselübergabe, Übergabeprotokoll.

Rechte des Vermieters

Besenreine Übergabe fordern, Schadenersatz bei Beschädigung, Räumungsklage bei Verzug, Kaution einbehalten bei Mängeln.

Sonderfälle und Ausnahmen

Tod des Mieters: Erben müssen räumen. Zwangsräumung: Gerichtsvollzieher beauftragt Entrümpelung. Eigentümerwechsel: Bestehende Mietverträge bleiben.

Fristen beachten

Kündigungsfrist: meist 3 Monate, Räumungsfrist nach Kündigung, Verjährung von Ansprüchen: 6 Monate, Kautionsrückzahlung: max. 6 Monate.

Kostentragung

Normalfall: Mieter trägt Kosten. Bei Zwangsräumung: Vorschuss vom Vermieter. Sozialamt: Übernahme in Härtefällen möglich.

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